SPARPLAENE


AKTUELLES ANGEBOT

  • INITIATOR: Ökorenta GmbH
  • ANGEBOTSNAME: Ökorenta Neue Energien V
  • MINDESTBETEILIGUNG: 5.000 Euro zzgl. 5% Agio Ansparvariante 1), 10% Soforteinlage plus Agio, monatliche Ansparrate mindestens 50 Euro, 10.000 Euro zzgl. 5% Agio (Ansparvariante 2), 10% Soforteinlage plus Agio, monatliche Ansparrate mindestens 50 Euro.
  • EINZAHLUNG: Die ÖKORENTA Neue Energien V GmbH & Co. KG investiert in Zielfonds aus den Bereichen der Erneuerbaren Energien, bei denen die Ertragsvergütungen durch das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) oder - im Fall von Standorten im europäischen Ausland - vergleichbaren gesetzlichen Regelungen abgesichert sind.
  • AUSSCHÜTTUNG: Bei der Stillen Beteiligung 1 sofortige Auszahlungen in Höhe von 5,25% p.a. (Prognose) und bei der steillen Beteiligung 2 sofortige Auszahlungen in Höhe von 5,75% p.a. (Prognose). Die Teilnahme an Auszahlungen erfolgen bei den Ansparvarianten ab 2018 (Ansparvariante 1) bzw. ab 2026 (Ansparvariante 2) nach geplanter und erfolgter Volleinzahlung der Kommanditeinlage.
  • GEPLANTE LAUFZEIT: Die Laufzeit der Fondsgesellschaft ist nicht befristet. Sie wird aufgelöst, sobald sie über kein Vermögen mehr verfügt, also keine Beteiligungen mehr an Objektgesellschaften, die Energieerzeugungsanlagen betreiben, hält. Die Anleger, die sich für die Ansparvariante 1 entschieden haben, können grundsätzlich erstmals zum 31.07.2026 ordentlich kündigen. Anleger, die sich für die Ansparvariante 2 entschieden haben, können grundsätzlich erstmals zum 31.07.2031 ordentlich kündigen. Anleger, die sich als stille Gesellschafter beteiligt haben, können je nach gewünschter Beteiligungsdauer erstmals zum 31.07.2014 oder zum 31.07.2017 kündigen. Kündigt ein Anleger zu den genannten Zeitpunkten das Gesellschaftsverhältnis als Kommanditist nicht mit einer Frist von drei Monaten bzw. als stiller Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres, verbleibt er jeweils um ein weiteres Jahr in der Gesellschaft, bis die Fondsgesellschaft aufgelöst wird.
  • FINANZIERUNG: Auf Fondsebene handelt es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds.
  • STEUERLICHES ERGEBNIS: Die Fondsgesellschaft ist aufgrund ihrer Gesellschaftsstruktur gewerblich geprägt. Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aus der Stillen Beteiligung erzielt der Investor als Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die erzielten Zinsen aus der Gewährung eines Darlehens werden den Investoren zugerechnet. Die Zinsen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Sofern der persönliche Steuersatz des Investors geringer als 25% ist, würde dieser Steuersatz angewendet werden können (Antragsveranlagung).
  • INVESTITIONSGEGENSTAND: Die wichtigste Tätigkeit des Fonds ist der Erwerb von Anteilen an geschlossenen Zielfonds aus verschiedenen Bereichen der Erneuerbaren Energien mit Energieanlagen- Standorten insbesondere in Deutschland, aber auch im europäischen Ausland. Die letztgenannten Gesellschaften werden nur berücksichtigt, sofern auch sie ihren Sitz in Deutschland haben. Einbezogen werden ausschließlich Technologien, deren Energie- Ertragsvergütung durch das Erneuerbare Energien Gesetz oder - im Fall der ausländischen Standorte - analoge gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt ist.
  • FONDSMANAGEMENT: Die Fondsreihe ÖKORENTA Neue Energien gehört zu den Premiumprodukten im Beteiligungsmarkt. Bereits vier Vorgängerfonds haben die Nachfrage der Anleger unter Beweis gestellt. Der ÖKORENTA Neue Energien V öffnet den Wachstumsmarkt Erneuerbare Energien nun erstmals auch für Ansparer. Das orddeutsches Emissionshaus mit Sitz in Aurich ist seit eit über 11 Jahren am Markt, weist eine ausgewiesene Expertise für Erneuerbare Energien auf. Der Initiiator hat rund 130 Mio. Euro Eigenkapital platziert, verfügt über eine geprüfte Leistungsbilanzen und ein umfassendes Qualitätsmanagement.
  • BESONDERES:
  • IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


VORTEILE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger bereits während der Laufzeit. Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (*IRR-Methode) stellt deshalb die Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals während der Laufzeit dar. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.


RENDITE

Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit. Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher als dies bei  herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann. Die IRR Rendite als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode)  ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren. 

Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.

Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und 20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der Beteiligung. Abhängig von verschiedenen steuerlichen Gegebenheiten ist somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.


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